Änderung der Coronaschutzverordnung: Neue Regeln gelten ab dem 20. August


Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

Schaubild des Landes Nordrhein-Westfalen zur neuen Coronaschutzverordnung


Schaubild des Landes Nordrhein-Westfalen zur neuen Coronaschutzverordnung, 3G-Regel


Schaubild des Landes Nordrhein-Westfalen zur neuen Coronaschutzverordnung, Testnachweis


Schaubild des Landes Nordrhein-Westfalen zur neuen Coronaschutzverordnung, Maskenpflicht


Schaubild des Landes Nordrhein-Westfalen zur neuen Coronaschutzverordnung, besonderer Schutz für Krankenhäuser


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