Corona: aktuelle Regelungen für den Sport


Nachfolgend sind die sich daraus ergebenden wichtigsten Regelungen für den Sport aufgelistet:

Für Sportangebote gilt:

  • Soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist, darf auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.
  • An Sportzusammenkünften in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen.
  • Die Nutzung von Duschen ist gem. CoronaSchVO nicht untersagt, wobei die Reinigung der Kontakt- und Sanitärflächen sichergestellt sein muss.
    • Hinweis: Die Duschen der städtischen Sportstätten können nicht genutzt werden, da die vorgeschriebenen Hygieneanforderungen nicht erfüllt werden können.
  • Es müssen ausreichend Stellen zur Handhygiene bereitgestellt werden, Kontakt- und Sanitärflächen regelmäßig infektionsschutzgerecht gereinigt werden und gut sichtbar Informationen zum infektionsschutzgerechten Verhalten platziert werden.

Zudem gilt, wenn die Inzidenz im Kreis oder im Land NRW länger als 5 Tage bei 35 oder mehr liegt:

  • Sportangebote in Innenräumen dürfen nur noch von immunisierten und getesteten Personen genutzt werden.
    • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.