Rats- und Ausschusssitzungen: Ab sofort gilt die 3G-Regel


Die Verwaltung informiert über einen Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW. Das Ministerium hat sich mit Fragen bezüglich der Teilnahme an kommunalen Gremiensitzungen unter Berücksichtigung der aktuellen Coronaschutzverordnung befasst.

Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung wurden die Zugangsbeschränkungen und die Testpflicht bei Veranstaltungen geregelt. Das Ministerium hat festgestellt, dass zu den Veranstaltungen in diesem Sinne auch die Sitzungen kommunaler Gremien zählen.

Dies bedeutet, dass bei kommunalen Gremiensitzungen sowohl die Gremienmitglieder selbst als auch die teilnehmende Öffentlichkeit bei einem entsprechenden Inzidenzwert über 35 die 3G-Regel beachten müssen. (Hinweis: Mit Stand 24.08.2021 liegt der maßgebliche Inzidenzwert über 35).

Der erforderliche Nachweis einer Immunisierung oder Testung (nicht älter als 48 Stunden) ist gem. der Coronaschutzverordnung beim Zutritt zu kontrollieren.

Personen, die den Nachweis nicht führen, sind von der Teilnahme auszuschließen.