Stadtwerke Gronau: Erinnerung zur Registrierung für private Betreiber von Energieerzeugungsanalgen


Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind auch private Betreiber von Energieerzeugungsanlagen verpflichtet, ihre Anlagen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Wichtig: Die Anlagen können nur vom Betreiber selbst registriert werden. Als Serviceleistung hatten die Stadtwerke Gronau die Gronauer Betreiber von Photovoltaikanlagen schon zu Beginn 2019 auf diese Verpflichtung schriftlich hingewiesen.

Es gelten folgende Fristen:

  • Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 waren und sind bereits einen Monat nach Inbetriebnahme zu registrieren.
  • Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2017 gilt in der Regel eine Frist bis zum 31. Januar 2021.

Die Stadtwerke Gronau teilen mit, dass von 1.769 Gronauer Anlagen zwar schon über 1.200 registriert seien, über 500 Kunden hätten ihre Anlagen aber immer noch nicht registriert. Unter www.marktstammdatenregister.de sind die Einträge möglich. Erfolgt dieser nicht bis zum 31. Januar 2021, wird die Anlage gemäß EEG sanktioniert, heißt, verlieren die Anlagen teilweise oder sogar ganz ihre Vergütungen aus dem EEG. Weitere Informationen gibt es unter www.stadtwerke-gronau.de.