Corona: Die Lockerungen werden erweitert

Der Kreis Borken ist ab Mittwoch in die Inzidenzstufe 1 eingestuft.

Zu den bereits weitreichenden Lockerungen, die seit dem Unterschreiten des Schwellenwertes von 50 im Kreis Borken (28. Mai 2021) gelten, treten ab Mittwoch, 2. Juni 2021, unter anderem folgende über die Erleichterungen der Stufe 2 hinausgehende Regelungen der Inzidenzstufe 1 in Kraft:


  • Geimpfte/Genesene sind von der Begrenzung der Personenzahl oder Haushaltszahl nicht umfasst.
    ** Bürger-, Arbeitgeber- oder Schultestung, Geimpfte/Genesene stehen Getesteten gleich. Ein Test ist 48 Std. gültig.

Für Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung gelten grundsätzlich die allgemeinen Schutzmaßnahmen, wie z.B. das Tragen einer Maske (bei entsprechender Maskenpflicht) oder die Einhaltung des Mindestabstands. 

  • Allgemeine Kontaktbeschränkung:

    • Treffen ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus 5 Haushalten*
    • 100 Personen aus beliebigen Haushalten* mit Test**
  • Außerschulische Bildung:

    • Ohne Maske am festen Sitzplatz
    • Wenn Inzidenz NRW-weit ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test (aktuell liegt die Inzidenz NRW-weit bei 39,9 – Stand: 01.06.2021)
  • Kinder- und Jugendarbeit:

    • Gruppenangebote innen mit 30 jungen Menschen und außen mit 50 jungen Menschen ohne Test
  • Kultur:

    • Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen mit Test**, ohne Test außen bei bis zu 200 Personen, beides mit Sitzplan in Schachbrettmuster
    • nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit bis zu 50 Personen in Abhängigkeit von der Raumgröße, mit Test**, mit Gesang/Blasinstrumenten
    • ab 01.09.2021: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern* mit Test** und genehmigtem Konzept
  • Sport:

    • Außen und innen Kontaktsport bis zu 100 Personen* mit Kontaktverfolgung und Test**; wenn Inzidenz NRW-weit ebenfalls ≤ 35: ohne Test (aktuell liegt die Inzidenz NRW-weit bei 39,9 – Stand: 01.06.2021)
    • Außen über 1.000 Zuschauer*, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test**, jeweils max. 33 % der Kapazität und mit Sitzplan in Schachbrettmuster
    • ab 01.09.2021: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test**
    • Schwimmkurse: Hierunter fallen auch die Seepferdchenkurse und Bronzekurse
  • Freizeit:

    • Freibäder ohne Test
    • Bordelle usw. mit Test**
    • Clubs und Diskotheken im Außenbereich mit bis zu 100 Personen* Rückverfolgbarkeit und Test**
    • ab 01.09.2021: wenn Inzidenz NRW-weit ebenfalls ≤ 35 Clubs und Diskotheken auch im Innenbereich ohne Personenbegrenzung mit Test** und genehmigtem Konzept (aktuell liegt die Inzidenz NRW-weit bei 39,9 – Stand: 01.06.2021)
  • Einzelhandel:

    • Wegfall Sonderregel für über 800 qm – 1 Kunde pro 10 Quadratmeter
  • Messen/Märkte:

    • Ab 01.09.2021: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
  • Tagungen/Kongresse:

    • Außen bis zu 500 Personen* ohne Test; mit Test**: innen und außen bis zu 1.000 Personen*
  • Priv. Veranstaltungen (ohne Partys):

    • außen bis zu 250 Gäste* ohne Test, innen bis zu 100 Gäste* mit Test**
  • Partys:

    • außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste* jeweils mit Test**
  • Große Festveranstaltungen:

    • ab 01.09.2021: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. mit bis zu 1.000 Besucher* mit genehmigtem Konzept und Test**; wenn Inzidenz NRW-weit ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung (aktuell liegt die Inzidenz NRW-weit bei 39,9 – Stand: 01.06.2021)
  • Gastronomie:

    • wenn Inzidenz NRW-weit ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test (aktuell liegt die Inzidenz NRW-weit bei 39,9 – Stand: 01.06.2021)
  • Beherbergung/Tourismus:

    • Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen der Inzidenzstufe 1 kommen

Feststellung der Inzidenzstufen

Die Veröffentlichung der Stufen erfolgt über eine Liste, die auf der Internetseite des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) veröffentlicht wird. Hier finden Sie die Inzidenzstufe des Landes NRW.