Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses


  • Bürgerantrag vom 23.08.2021: Bebauung im Wohngebiet Leinsamenweg, Buchweizenweg, Kleeweg

    Der Antrag wurde in den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz verwiesen.

  • Bürgerantrag vom 25.08.2021 zum Thema Osterfeuer und Schlagabraumverordnung

    • Der Umgang mit sogenannten Brauchtumsfeuern ist in Gronau über die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gronau" bereits geregelt.
    • Die Verbrennung von Schlagabraum regelt die "Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Gronau".
    • Der zulässige Zeitraum zur Verbrennung von Schlagabraum ist vom 15.10. eines Jahres bis zum 15.03. des Folgejahres.


    Da ein Rechtsrahmen bereits besteht, wurde der Antrag des NABU abgelehnt.

  • Bürgerantrag vom 25.06.2021: Einbau von RLT-Anlagen in Schulen, Kitas und sonstigen Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren in den Sommerferien 2021 in Gronau

    Die vorberatenden Ausschüsse sowie der HFA nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Gronau, die für den Einbau der stationären RLT-Anlagen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 11 Millionen Euro zu bewilligen.

  • Standortfrage der Bernhard-Overbergschule

    Die Fachausschüsse sowie der HFA empfehlen dem Rat der Stadt Gronau, den Verbleib der Bernhard-Overberg-Schule am vorhandenen Standort Kottker Esch zu beschließen.

    Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz und der HFA empfehlen dem Rat, die abbruchgerechte Schadstoffentfrachtung sowie den Rückbau des Altbaus der Bernhard-Overberg-Schule zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Abbruchkonzept erstellen zu lassen, unter Berücksichtigung der räumlichen Nähe des Neubaus zum Abbruchgebäude.

    Die Fachausschüsse sowie der HFA empfehlen dem Rat, für die Bernhard-Overberg-Schule einen Neubau auf den freien Flächen des Bestandsgrundstückes am Kottker Esch zu beschließen.

    Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz und der HFA beauftragen die Verwaltung, ein VgV-Verfahren zur Auswahl der externen Ingenieurbüros für Architektur, Tragwerksplanung und Haustechnik nach HOAI zur Planung und Errichtung der neuen Bernhard-Overberg-Schule durchzuführen.

    Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowie der HFA empfehlen dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, frühzeitig zu prüfen, ob der Eper Kirmeslatz als alternativer Containerstandort für die Bernhard-Overberg-Schule geeignet ist.

    Zudem wird die Verwaltung beauftragt, von den Gutachtern Büro HCP und Prof. Dr. Gregor Luthe bis zur nächsten Ratssitzung, schriftliche Stellungnahmen zur Situation des Schulgebäudes – und einer möglichen Sanierung – einzuholen.

  • Gewährung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau, den folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt:

    1. Der Rat der Stadt Gronau macht von der Möglichkeit der Anwendung des § 66 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) „Altersteilzeit“ Gebrauch. Die Anwendung des § 66 LBG NRW wird auf die Gruppe der Beamtinnen und Beamten beschränkt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und im Zeitpunkt des Eintritts in die Altersteilzeit über eine Schwerbehinderung (im Sinne des § 2 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs IX) verfügen.
    2. Der Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit ist neun Monate vor dem beabsichtigten Eintritt in die Altersteilzeit schriftlich beim Bürgermeister einzureichen.
    3. Dieser Beschluss ist spätestens fünf Jahre nach der Beschlussfassung zu evaluieren. Ein entsprechender Bericht ist dem Rat vorzulegen.