Landtagswahl 2022: Wahlunterlagen

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Wann kann ich mit der Zusendung der Wahlbenachrichtigung rechnen?

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 13.04.2022 bis zum 20.04.2022 zugestellt.


Ab wann und wo kann ich wählen und wie kann ich Briefwahl beantragen?

Sobald die Wahlbenachrichtigungen eingegangen sind, kann Briefwahl beantragt werden. Eine Beantragung kann wie folgt erfolgen:

  • Per Online-Antrag: Einfach den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zum Beispiel per Handy einscannen. Sie gelangen dann unmittelbar zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag und können diesen versenden. Wenige Tage später werden die Briefwahlunterlagen zugestellt. Sollten Sie den QR-Code nicht nutzen wollen/können, ist eine Beantragung auch über folgenden Link möglich: https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=5554020
  • Über persönliche Vorsprache im Wahlbüro: Auch in diesem Jahr kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung unmittelbar im Wahlbüro Gronau (Kurt-Schumacher-Platz 9) oder im Wahlbüro Epe (Amtshaus, Agathastraße 39) gewählt werden. Mitzubringen sind der Ausweis und die Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbüros sind ab dem 19.04.2022 geöffnet.
  • Postalisch: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag. Dieser vorausgefüllte Antrag muss ergänzt und in jedem Fall unterschrieben werden. Anschließend kann der Antrag per Post (selbst frankieren) an die Stadt Gronau, Neustraße 31, 48599 Gronau, geschickt oder direkt im Briefkasten an der Neustraße 31 eingeworfen werden. Wenige Tage später werden die Briefwahlunterlagen zugestellt.
  • Per E-Mail: Wer keine der drei vorgenannten Möglichkeiten nutzen möchte, kann auch einen Antrag per E-Mail senden. Der Antrag muss Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift enthalten. Der Antrag kann an a.tuczek@gronau.de gerichtet werden. Wenige Tage später werden die Briefwahlunterlagen zugestellt. Beachten Sie bitte, dass kein Gruppen-Antrag – zum Beispiel für den gesamten Haushalt – gestellt werden kann. Jede wahlberechtigte Person muss einen eigenen Antrag stellen und somit eine eigene Mail senden, wenn Briefwahl gewünscht ist.
  • Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen nicht telefonisch beantragt werden können. Telefonische Antragstellungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Daher bitten wir, von telefonischen Antragsgesuchen abzusehen.
  • Teilnahme an der Wahl per Urnenwahl am Wahlsonntag: Wer den klassischen Gang zur Wahlurne antreten möchte, kann dies am Sonntag, 15.05.2022, von 8 Uhr bis 18 Uhr tun. Mitzubringen sind Ausweis und idealerweise die Wahlbenachrichtigung. In welchem Wahllokal Sie wählen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Landtagswahl.