Neue Coronaschutzverordnung ab dem 19. März 2022

Die wichtigsten Neuerungen in NRW ab dem 19. März

Viele Corona-Einschränkungen fallen ab dem 19. März 2022 weg. Auch das bisherige Infektionsschutzgesetz läuft heute aus. Die wichtigsten Neuerungen in NRW:

  • Keine Kontaktbeschränkungen im Privaten mehr. Dies gilt auch für Ungeimpfte
  • Keine Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen mehr: Ab sofort können Veranstaltungsorte wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt aber bestehen.
  • Wegfall von Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht im Freien: Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen gehen ab sofort ohne G-Regel. Für Großveranstaltungen gilt 3 G und nicht mehr 2GPlus.
Schaubild zur neuen Coronaschutzverordnung: hier Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht


Schaubild zur neuen Coronaschutzverordnung: hier keine Kapazitäts- und Personenbeschränkungen mehr


Schaubild zur neuen Coronaschutzverordnung: hier zur Maskenpflicht


Schaubild zur neuen Coronaschutzverordnung: hier keine Kontaktbeschränkungen im Privaten


Mehr Informationen hier auf der Seit des Landes NRW.