Ergebnisse des HFA


Hier erhalten Sie ausführliche Informationen über die Sitzungsunterlagen. 

  • Bürgerantrag vom 06.07.2023 zur kostenlosen Bereitstellung von Sonnencreme-Spendern am Drilandsee für den Sommer

    Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss:
    Die Verwaltung erhält den Prüfauftrag, die Kosten für die Bereitstellung der Sonnencreme-Spender für den Drilandsee und das Wasserlabyrinth auf dem LAGA-Gelände zu ermitteln. Die Zahlen sollen dem Ausschuss für Sport, Gesundheitsprävention und Ehrenamt zu den Haushaltsberatungen vorgelegt werden.

  • Bürgerantrag vom 11.07.2023 zur Wiederinbetriebnahme der Duschen in der Sporthalle Bernhard-Overberg-Schule

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss: Die Baumaßnahme wird zeitnah durchgeführt. Der Entwurf zur Optimierung des Sanitärbereiches wird dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

  • Sachstandsbericht über die Konsolidierungsabsichtserfolge der zukünftigen Haushalte  

    Dem Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 20.06.2023 wird nicht entsprochen.

  • Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 25.07.2023 Kommentar/Bericht über das neue DSchG NRW

    Der Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft und die Sachdarstellungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

    Sachdarstellung:

    Die Fraktion pro:Bürgerschaft beantragt, dass die Verwaltung für den Fachausschuss und den Rat zeitnah eine Stellungnahme zu den mit der Neufassung des Denkmalschutzgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) durch den Landesgesetzgeber vorgenommen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des Gesetzes erstellt. Das neu gefasste DSchG NRW ist am 01.06.2022 in Kraft getreten.

    Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bis dahin gültigen Fassung des Gesetzes hat die Verwaltung bereits in der Ausschusssitzung am 01.06.2022 vorgestellt. Darüber hinaus wurde in der Ausschusssitzung am 16.08.2022 auf Veranlassung des Haupt- Finanzausschusses über mögliche (personelle) Handlungsnotwendigkeiten berichtet, die sich aus der Neufassung des Gesetzes ergeben könnten.

    Aus Sicht der Verwaltung ist eine erneute Vorstellung im Fachausschuss bzw. im Rat entbehrlich und es wird auf die Anlagen verwiesen.

    Darüber hinaus enthält der Antrag Aussagen, die richtig zu stellen sind:

    • Dass die Möglichkeit des vorläufigen Schutzes abgeschafft wurde, ist nicht korrekt. Vielmehr wurde diese Regelung dahingehend vereinfacht, dass der vorläufige Schutz nicht gesondert angeordnet werden muss, sondern die Rechtswirkung bereits mit der Mitteilung an den Eigentümer über die beabsichtigte Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens eintritt.
    • Die Untere Denkmalbehörde hat zu keinem Zeitpunkt und nicht ansatzweise die aus ihrer Sicht nicht vorhandene Denkmaleigenschaft des Gebäudes „Alte Gaststätte Verspohl“ mit Hinweisen auf das behauptete Vorhandensein eines „Drogenmilieus“ begründet.


  • Antrag der UWG-Fraktion vom 01.08.2023 Sachstandsbericht Fördertopf zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern (SuS) bei den gestiegenen Kosten für Wandertage, Klassen- und Kursfahrten

    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Fördertopf zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern (SuS) bei den gestiegenen Kosten für Wandertage, Klassen- und Kursfahrten zur Kenntnis:

    1. Wie viele Anträge zu dem 110.000 Euro Fördertopf wurden bereits gestellt, wann wurden diese bearbeitet und in welche Höhe wurden Förderungen bewilligt?
    Seit der Freigabe des Haushaltes am 17.05.2023 wurden bis zum 03.08.2023 insgesamt 28 Anträge von 5 verschiedenen Schulen gestellt, wovon bereits 25 Anträge durch den Fachdienst bewilligt werden konnten. 3 Anträge befinden sich aufgrund von fehlenden Nachweisen noch in der Bearbeitung. Die bisher bewilligte Fördersumme beträgt 19.119,60 €. Das bisher nicht mehr Schulen Anträge zur Förderung gestellt haben, lässt sich dabei vor allem durch die kurze Zeitspanne zwischen der Bekanntgabe des Haushaltes und den Sommerferien erklären.

    2. Bis zu welcher Höhe werden Maßnahmen aus dem Topf gefördert? Wo wird den
    Antragstellenden das Verfahren erläutert, um einen reibungslosen Ablauf der Beantragung sicher zu stellen?
    Wandertage, Klassen- und Kursfahrten werden entsprechend dem Beschluss mit bis zu 20 € je SuS gefördert. Den Gesamtrahmen bilden die eingeplanten 110.000 €, welche je nach Anzahl der SuS als Budget der Schulen berücksichtigt wurden. Die antragsberechtigten Schulen wurden bereits am 02.05.2023 per Mail über die Einrichtung eines Fördertopfes für Wandertage, Klassen- und Kursfahrten informiert. Im Rahmen der Schulleiterdienstbesprechung am 11.05.2023 wurden diesen das entsprechend geplante Antragsverfahren erläutert. Am 25.05.2023 wurden Schulleitungen zudem über das vorhandene Budget entsprechend der Schülerzahl informiert.

    3. Wie läuft die Kommunikation mit den Antragstellenden darüber, ob Geldmittel bewilligt werden und wann sie überwiesen werden? Das Antragsprozedere lässt uns befürchten, dass eine Förderung immer erst nach Abschluss der Fahrt erfolgt, der Betrag also durch die Eltern vorfinanziert werden muss. Dieses Verfahren erscheint unpraktisch und umständlich, wieso wurde es so gewählt?
    Die Verwaltung steht sowohl telefonisch als auch via Email und dem städtischen Rechnungsworkflow im stetigen Austausch mit den Schulleitungen bzw. den die Anträge vorbereitenden Sekretariaten. Entsprechend der Absprache mit den Schulleitungen zum Antragsverfahren. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen der Bekanntgabe des Haushalts am 17.05.2023 und dem Beginn der Ferien am 22.06.2023, wurden in diesem Zeitraum vornehmlich Anträge für kurzfristig stattfindende Fahrten durch die Schulen gestellt. Eine Zahlung vor dem Antritt war daher oft nicht möglich. Allerdings hat die Verwaltung auch bereits 5 Anträge für in der Zukunft liegende Fahrten bewilligt. Diese Zahl wird sich im Laufe des Schuljahres voraussichtlich noch deutlich erhöhen. Inwiefern Eltern Beträge für die Fahrten bereits vorgeleistet haben, ist der Verwaltung nicht bekannt, da dies durch die Schulen eigenverantwortlich geregelt wird.

    4. Wie wird sichergestellt, dass der Fördertopf wie vom Rat beabsichtigt in 2023 auch ausgeschöpft wird?
    Wie aus dem Beschluss zur Förderung und deren Zweck hervorgeht, ist es für eine Förderung erforderlich, dass entsprechende Wandertage, Klassen- und Kursfahrten stattfinden. Da die Stadt Gronau weder Einfluss auf die Ausgestaltung der Lehrpläne inkl. etwaiger Kursfahrten als auch auf die Festlegung von Wandertagen und Klassenfahrten nehmen kann, sind die Einflussmöglichkeiten über die Informationsweitergabe zur Förderung hinaus nicht gegeben.

    5. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung um das beschlossene Programm zu bewerben und wann wird es auf die Homepage der Stadt Gronau gestellt, samt Formularen und Ablauferklärung, wie bei anderen Förderprogrammen üblich? 
    Da die Schulen als einzige praktische Nutzer des Förderprogrammes bereits wie oben genannt über die Fördermöglichkeit informiert wurden, ist eine Bewerbung oder eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Gronau nicht erforderlich, sondern würde unter Umständen bei Eltern und Familien zu Verwirrung führen, da diese ja entsprechend des Beschlusses nicht antragsberechtigt sind.

  • Bürgerantrag vom 20.04.2023 der Anliegerinnen und Anlieger des Leinsamen-, Buchweizen-, Klee- und Flachsweges in Gronau zum geplanten Straßenendausbau

    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

    Die Verwaltung wird beauftragt, den Anlieger:innen die Ablösung der Erschließungsbeiträge zu den aktuellen Bedingungen anzubieten, sofern die voraussichtliche Aufteilung der Grundstücke hinreichend sicher feststeht.


  • Finanzielle Unterstützung der Bürgerstiftung Gronau

    Die Stadt Gronau stellt im Haushaltsplan 2024 einmalig Mittel in Höhe von 70.000 Euro zur Unterstützung der gemeinnützigen Arbeit der Bürgerstiftung Gronau zur Verfügung.  Die Auszahlung der Mittel, hängt von der Beschlussfassung zum Haushalt 2024 ab.