Das kleine Einmaleins der Winterwartungspflicht


Die Stadt Gronau macht die Bürger:innen darauf aufmerksam, dass auch sie eine Winterwartungspflicht haben. So muss beispielsweise der Gehweg in einer Breite von 1,50 m von Schnee freigehalten werden. Bei Eis- und Schneeglätte ist zu streuen, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten. Salz gehört jedoch in die Suppe und nicht auf den Gehweg! Die ökologischen und volkswirtschaftlichen Folgen sind schließlich gravierend. Streusalz schadet nämlich nicht nur Bäumen, Pflanzen und Böden, sondern auch den Tieren, Autos und Gebäuden.

Der Bund Naturschutz gibt daher Tipps zu sinnvollen Alternativen:

  • Bei Schneefall reicht es meistens schon aus, den Gehweg gründlich mit Schippe oder Besen zu räumen.
  • Bei Eis und erhöhter Glättegefahr bieten sich Sand, Kies, Sägespäne und Streumittel mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ an.
  • Splitt oder Granulat hingegen sollten nur sparsam verwendet werden, da sie giftige Substanzen wie Arsen, Blei oder Quecksilber enthalten können.