Kommunalwahl am 14. September 2025
Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in ganz Nordrhein-Westfalen statt. Im Amtsblatt Nr. 8 vom 28.03.2025 wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen in Gronau aufgerufen.
Aus dem Amtsblatt Nr. 8: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (PDF)
Die Einreichungsfrist ist verstrichen und der Wahlausschuss hat am 09.07.2025 die Zulassung aller fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge beschlossen.
Aus dem Amtsblatt Nr. 19: Zugelassene Wahlvorschläge
Wahlhelfende gesucht
Am Sonntag, den 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen (Bürgermeister-, Rats-, Landrats-, Kreistags- und Integrationsratswahlen) und am 28.09.2025 eine mögliche Stichwahl (Bürgermeister / Landrat) statt.
Um einen reibungslosen Ablauf in den 20 Wahllokalen und 20 Briefwahlvorständen zu gewährleisten, sucht die Stadt Gronau noch engagierte Wahlhelfer:innen, die am Wahltag tatkräftig unterstützen.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem
- Stimmzettel ausgeben,
- Öffnung der Wahlbriefe in den Briefwahlvorständen,
- die Wahlkabinen unter Beachtung des Wahlgeheimnisses im Auge behalten sowie
- die Auszählung der Stimmen.
Wahlhelfer:in kann werden wer,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Staatsangehörige:r eines EU- Mitgliedstaates ist,
- am Wahltag (14.09.2025) das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Gronau wohnt und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Für ihr Engagement erhalten Wahlhelfer:innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro.
Interesse geweckt oder noch Fragen? Interessierte wenden sich gerne an Frau Potthoff, Tel. 02562/12-533, wahlen@gronau.de.
Wahlbezirkseinteilung
Der Wahlausschuss hat das Wahlgebiet (Gronau) in 20 Wahlbezirke eingeteilt. Die Zuordnung der Straßen zum jeweiligen Wahlbezirk sind im Straßenverzeichnis zu finden:
Straßenverzeichnis - Wahlbezirke Kommunalwahl 2025 (PDF)
Des Weiteren ist unter www.kreis-borken.de eine grafische Karte der Wahlbezirkseinteilung zu finden. Die roten Ziffern stehen für den Kreiswahlbezirk (27-30). Die schwarzen Ziffern stehen für den Gemeindewahlbezirk (1-20).