Abfallentsorgung 2024

Abfallentsorgung 2024

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Restmülltonnen 2024.

  • Was ist das Mindestbehältervolumen?

    Das Mindestvolumen für den Restmüll beträgt wie bisher 7,5 Liter pro Person und Woche. Das Mindestbehältervolumen wird je nach Anzahl der Personen je Haushalt berechnet, wobei die kleinste Behältergröße 60 Liter beträgt. Das Mindestbehältervolumen ist somit die Behältergröße, die jeder Haushalt mit entsprechenden Personen vorhalten muss.

    Ausnahmen gibt es, wenn beispielsweise eine Person in der Woche nicht anwesend ist, wie bei Studium, Montage oder Wehrdienst. Solche Fälle müssen nachgewiesen werden.

    Sonstige Ausnahmen werden nicht genehmigt.

  • Warum kommt ein erneutes Schreiben?

    Aufgrund der vielen Rückmeldungen hat der Rat der Stadt Gronau (Westf.)  am 27.09.2023 eine aktuelle Änderung der Abfallsatzung beschlossen.

  • Was hat sich seit dem letzten Schreiben geändert?

    Die 60-Liter-Tonne wird eingeführt und das Mindestbehältervolumen hat sich von 10 Liter pro Person und Woche auf 7,5 Liter pro Person und Woche verringert. 

  • Muss ich mich erneut zurück melden, wenn ich mich bereits mit einem Änderungswunsch gemeldet hatte?

    Wenn Sie uns bereits einen Änderungswunsch unter Berücksichtigung des Mindestbehältervolumens mitgeteilt haben, bleibt dieser bestehen und Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Aufgrund der neuen Änderungen und Informationen besteht jedoch die Möglichkeit, die vorherige Wahl zu überdenken und einen größeren Behälter auszuwählen. 

  • Wieso sollte ich eher eine 240l Tonne nehmen als zwei 120l Tonnen?

    Aufgrund der degressiven Gebührenberechung wird es günstiger, eine größere Restmülltonne zu nehmen als zwei kleinere Behälter (die Gebühr für eine 240-Liter Restmülltonne wird niedriger sein als die Gebühr für zwei 120-Liter Restmülltonnen). Degressiv bedeutet, dass bei dieser Berechnung die Abfallgebühr pro Liter bei zunehmender Größe der Mülltonne sinkt.

    Um Kosten zu sparen, empfiehlt die Verwaltung daher die größere Tonne zu wählen. Natürlich können Sie unter Einhaltung des Mindestbehältervolumens eine freie Wahl der Behälter vornehmen.

  • Wieso kann ich bei einem rechnerischen Mindestvolumen von 90 Liter nicht die 80l Tonne wählen? 

    Das Mindestvolumen für den Restmüll beträgt wie bisher 7,5 Liter pro Person und Woche. Bei der Berechnung des Mindestvolumens steht nicht immer für die errechnete Literzahl eine „passende“ Größe zur Verfügung. Aus diesem Grund muss das nächstgrößere Behältnis gewählt werden, eine Unterschreitung des Mindestvolumens ist nicht möglich.

    Es gibt die Möglichkeit, eine Entsorgungsgemeinschaft mit den direkten Nachbarn zu bilden um gemeinsam die „passende Restmülltonne“ zu erhalten.

  • Warum wurden die Schreiben in den Herbstferien verschickt?

    Der Rat hat die Änderung der Abfallsatzung am 27.09.2023 beschlossen. Unmittelbar danach wurden die Informationsschreiben versandt.

    Eine Rückmeldung zu den Änderungswünschen der Behältergrößen muss bis zum 20. Oktober 2023 erfolgen. Die Restmülltonnen müssen bis zum 30. Oktober 2023 bestellt werden, damit sie bis zum Jahresende ausgeliefert werden können. Die Verteilung der Tonnen beginnt bereits am 6. November 2023.

    Nach dem Ende der Herbstferien bleibt also noch eine Woche Zeit für eine Rückmeldung.

    Da die Produktion und Verteilung der Restmülltonnen einige Zeit in Anspruch nimmt und die neuen Tonnen ab dem 01.01.2024 auf dem Grundstück vorhanden sein müssen, war es leider nicht möglich, den Zeitraum zu verschieben.

  • Was passiert mit der alten Tonne?

    Die Stadt Gronau bietet eine Abholung der alten Tonne an. Weitere Infos folgen zum Jahresende. Die alte Tonne wird recycelt und der Wiederverwertung zugeführt. Da die Tonnen aktuell im Eigentum der Bürger:innen stehen, ist die Abgabe freiwillig.

  • Kann ich meine alte Restmülltonne behalten?

    Selbstverständlich können Sie Ihre alte Restmülltonne zur alternativen Verwendung behalten. Allerdings werden die alten Restmülltonnen ab dem 01.01.2024 nicht mehr geleert. Ab dem 01.01.2024 werden nur noch die Tonnen geleert, die einen Chip haben.

  • Was ist, wenn ich mit der Behältergröße nicht auskomme? Ist eine Änderung später noch möglich?

    Eine nachträgliche Änderung ist selbstverständlich unter Einhaltung des Mindestvolumens möglich.

  • Wieso wird ein Antwortbogen verschickt, wenn sowieso keine Änderung möglich ist?

    Wichtig ist, dass alle Bürger:innen über die Änderung ab dem 01.01.2024 informiert werden. Sollte keine Änderung notwendig sein, so muss nichts gemacht werden.

    Eine Änderung ist möglich, jedoch muss das Mindestvolumen eingehalten werden. Die Änderungen beziehen sich also auf die Möglichkeit, eine größere Restmülltonne zu erhalten oder eine Entsorgungsgemeinschaft zu bilden.

  • Wird CO2 gespart, wenn die Fahrzeuge doch öfter fahren müssen?

    Durch die vierwöchentliche Leerung wird eine bessere Auslastung der Fahrzeuge gewährleistet.

    Mit dem vierwöchentlichen Abfuhr-Rhythmus ist ein umweltbewusster Einsatz der Müllfahrzeuge möglich, da die Entsorgungsfirma vorsieht, dass die Fahrzeuge den Müll nicht – wie bisher – zwischendurch nach Ahaus bringen müssen. Die Entsorgungsfirma plant, dass es ab Ende des Jahres in Gronau einen Platz (Umschlaganlage) geben wird, von wo aus der Müll gesammelt mit großen Fahrzeugen zu den Müllverbrennungsanlagen gebracht werden kann.

  • Ist eine Entleerung alle 4-Wochen zu lang und sehr unhygienisch?

    Bei der vierwöchentlichen Leerung wurden unter anderem Erfahrungswerte von umliegenden Städten und Gemeinden zugrunde gelegt.  Die Erfahrungswerte sind positiv und Hygieneprobleme sind nicht bekannt. 

  • Wie erfolgt die Abholung in Zukunft z.B. bei einem Wendehammer?

    Konkrete Informationen zu den Abholungen können wir noch nicht geben. Im Einzelfall wird das die Firma Stenau entscheiden, welche die Touren plant.

  • Was ist, wenn man besonders gut Müll trennt und keine große Mülltonne benötigt?

    Dies ist natürlich zu begrüßen, dennoch muss das Mindestvolumen eingehalten werden. Es besteht die Möglichkeit Entsorgungsgemeinschaften zu bilden, um eine effektive Auslastung der Behältergrößen zu erreichen.

    Darüber hinaus werden die Zahlen des Gesamtrestmüll-Aufkommens in den Folgejahren geprüft und Erfahrungen gesammelt.

  • Welche Rechtsmittel können Bürger:innen einlegen?

    • Ein Widerspruch kann gegen den Abgabenbescheid (Gebührenbescheid) eingelegt werden.
    • Der neue Abgabenbescheid wird Ende Januar 2024 versandt.

    Das Informationsschreiben ist kein Bescheid im rechtlichen Sinne und daher kann man gegen das Informationsschreiben keinen Widerspruch einlegen.

    Das Mindestvolumen wurde - u.a. - in der Abfallentsorgungssatzung festgelegt und beschlossen. Diese Satzung wird öffentlich bekanntgemacht. Gegen die Abfallentsorgungssatzung kann ein Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Dieser Normenkontrollantrag ist innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung zulässig.

Das Antragsformular für Restmüllbehälter (PDF)


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