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Der Rat der Stadt Gronau hat in seiner Sitzung am 15.12.2010 ein neues Einzelhandelskonzept für die Stadt Gronau als sonstige städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit diesem Beschluss entfaltet das Konzept nunmehr seine Funktion als Grundlage und Regulativ für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Gronau und damit auch als Abwägungsdirektive für planerische Entscheidungen des Rates.
Für die Praxis bedeutsam sind insbesondere die im Konzept vorgenommene parzellenscharfe Festlegung der Haupt- und Nahversorgungszentren in den Stadtteilen Gronau und Epe und die Festschreibung einer gronauspezifischen Sortimentsliste, welche eine Differenzierung zwischen den zentren- und nahversorgungsrelevanten und den für die Zentrenentwicklung nicht relevanten Sortimenten zum Inhalt hat. Darüber hinaus beinhaltet das Konzept für die verschiedenen Standortbereiche konkrete Ansiedlungsleitlinen für die Ansiedlung oder Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben.
Redaktioneller Hinweis:
Seit 26.09.2012 liegt die 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Gronau vor, das somit nunmehr aus drei Teilen besteht:
Teil B: Vom Rat am 15.12.2010 beschlossene Änderungen und Ergänzungen zum GMA-Gutachten.
1. Änderung: Der Rat der Stadt Gronau hat in seiner Sitzung am 26.09.2012 eine Änderung hinsichtlich der räumlichen Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Kaiserstiege / Vereinsstraße beschlossen.




