Absicherung von Baustellen im Straßenverkehr
Leistungsbeschreibung
Jeder Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr bedarf einer behördlichen Genehmigung.
Ist aufgrund einer Baustelle ein solcher Eingriff notwendig, so hat das Bauunternehmen (meist Tiefbau) diesen bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (hier im Fachdienst „öffentliche Sicherheit und Ordnung) zu beantragen. Es ist dabei vom Antragsteller ein Vorschlag über die Art und Weise der Sperrung (meist nach Regelplan/RSA) zu unterbreiten.
Bei positivem Entscheid wird eine „Straßenverkehrsrechtlichen Anordnung“ erlassen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind unterschiedlich (zwischen 10,76 € bis hin zu 767,- €) und können der Gebührenverordnung des Straßenverkehrsamtes entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (§46 Abs. 1 Nr. 8 StVO)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (§ 45 Abs. 6 StVO)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)