Vormundschaften

  • Leistungsbeschreibung

    Sofern Eltern oder Elternteile aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage sind, die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, verstorben oder noch minderjährig sind, überträgt das Gericht dem Jugendamt oder einem anderen Erwachsenen diese Aufgabe als Vormund. Dieser vertritt die Kinder und Jugendlichen in rechtlichen Dingen und soll für deren Wohlergehen sorgen.

    Zu den Aufgaben eines Vormundes gehören u.a.:

    • Bestimmung des Aufenhalts
    • Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge
    • Sicherstellung von Schul- und Berufsausbildung
    • Sicherstellung des Lebensunterhaltes und Versicherungsschutz
    • Sicherstellung von Pflege und Erziehung
    • Vormundschaftliche Genehmigungen


    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr

    Freitag 14:00 - 16:00 Uhr