Gewerbeabmeldung
Leistungsbeschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle endgültig aufgibt, muss dies gleichzeitig auch der zuständigen Behörde anzeigen.
Verfahrensablauf
Das Gewerbe kann schriftlich oder elektronisch abgemeldet werden.
Wenn die Anzeige schriftlich eingereicht wird, muss das Formular „Gewerbe-Abmeldung“ „GewA 3“ verwendet werden. Das Formular muss handschriftlich unterschrieben sein.
Bei elektronischer Abmeldung wird die Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses benötigt.
Voraussetzungen
Endgültige Abmeldung eines Gewerbebetriebes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Formular zur Gewerbeabmeldung (GewA 3)
- Nachweis der Identität (z.B.: Personalausweis oder Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabe abgemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache sofort und bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung innerhalb von 3 Tagen, sofern die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Beiblatt zur Gewerbe- An- / Ab- / Ummeldung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Gewerbeabmeldung(Schriftformerfordernis: Keine Schriftform erforderlich)