Urkundenservice

  • Leistungsbeschreibung

    Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, sowie beglaubigte Ausdrücke bzw. Abschriften aus.

    Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung, der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt! Sämtliche Urkunden erhalten Sie also beim Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat.

    Antragsbefugt sind alle Personen ab 16 Jahren.

    Was ist zu tun?

    Sie können die Urkunden persönlich beim Standesamt beantragen oder auf folgenden Internetseiten online beantragen:


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die nachfolgenden Gebühren beziehen sich auf das 1. Exemplar der Urkunde. Weiter gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils die Hälfte.

    • Geburtsurkunde: 12,- €
    • Sterbeurkunde: 12,- €
    • Eheurkunde: 12,- €

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Zuständige Mitarbeitende