Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Das Standesamt Gronau (Westf.) nimmt die Unterlagen zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit entgegen und leitet diese an die entscheidende Behörde (Kreis Borken) weiter.

    Aufgrund der verschiedenen gesetzlichen Vorschriften wird für den Einzelfall empfohlen, mit dem Standesamt Rücksprache zu halten.

    Anspruchseinbürgerungen (Einbürgerungsbehörde: Kreis Borken)  


    Hinweis: Auch eine Ablehnung oder Rücknahme des Antrages ist gebührenpflichtig. 
    Ggfs. können durch die zuständige Behörde weitere Nachweise nachgefordert werden.
     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    § 10 StAG (Staatsanghörigkeitsgesetz)

    • Ablichtung des gültigen Ausweispapieres
    • Geburtsurkunde (Heiratsurkunde/Ablichtung des Familienbuches) mit Übersetzung
    • Lebenslauf
    • erweiterte Meldebescheinigung
    • Rentenversicherungsverlauf
    • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
    • Nachweis ausreichende Deutschkenntnisse: B1 Zertifikat oder Abschlusszeugnis oder Zeugnisse über 4-jährigen Schulbesuch
    • ab dem 14. Lebensjahr aktuelles Passbild
    • Einbürgerungstest (nur wenn kein deutscher Schulabschluss vorhanden ist)


    § 9 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz)

    • Ablichtung des gültigen Ausweispapieres
    • Geburtsurkunde mit Übersetzung
    • Heiratsurkunde/Ablichtung des Familienbuches mit Übersetzung
    • Lebenslauf
    • erweiterte Meldebescheinigung
    • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
    • Einkommensnachweis des Ehegatten der letzten 3 Monate
    • Rentenversicherungsverlauf
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse: B1-Zertifikat
    • Passbild ab dem 14. Lebensjahr
    • Einbürgerungstest (nur wenn kein deutscher Schulabschluss vorhanden ist)


    § 8 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) 

    • Lebenslauf
    • Ablichtung des gültigen Ausweispapieres
    • Geburtsurkunde mit Übersetzung
    • ggfls. Heiratsurkunde/Ablichtung des Familienbuches mit Übersetzung
    • erweiterte Meldebescheinigung
    • Einkommensnachweis
    • Einkommensnachweis des Ehegatten
    • Rentenversicherungsverlauf
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse: B1 Zertifikat oder Abschlusszeugnis oder Zeugnisse über 4-jährigen Schulbesuch
    • ab dem 14. Lebensjahr aktuelles Passbild
    • Rentenversicherungsverlauf für die letzten 60 Monate
    • Nachweis Krankenversicherungsschutz
    • Einbürgerungstest (nur wenn kein deutscher Schulabschluss vorhanden ist)
  • Welche Gebühren fallen an?

    • 255 € Erwachsene
    • 51 € pro Kind 

    Die Gebühren werden vom Kreis Borken erhoben.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende