Blindenhilfe - Gehörlosenhilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Blinde bzw. hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen können beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe einen Antrag auf finanzielle Unterstützung, sogn. Blindengeld / Gehörlosengeld, stellen.

    Die Antragsunterlagen erhalten Sie beim Rathaus-Service oder online direkt beim LWL.



  • Verfahrensablauf

    Wir händigen die Antragsunterlagen aus und senden diese auch an den Sozialhilfeträger weiter.

    Die Bearbeitung und Entscheidung erfolgt jedoch ausschließlich beim Landschaftsverband als zuständiger Sozialhilfeträger.

  • Voraussetzungen

    Für den Bezug von Blindengeld muss das Augenlicht vollständig erloschen oder die Sehschärfe auf beiden Augen auf 1/50 (2 %) herabgesetzt sein. Als blind werden auch Personen mit einer beidseitigen Zerstörung der Sehzentren (sog. Rindenblindheit) angesehen. Bei der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte darf die Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 1/20 (5 %) betragen. Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich einschränken, können einen Leistungsanspruch haben. Das Sehvermögen ist durch eine augenfachärztliche Bescheinigung nachzuweisen, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen Bl (blind) eingetragen.


    Anspruchsberechtigt auf Gehörlosengeld sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren). Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen. Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung nach dem Schwerbehindertenrecht durch die Stadt-/Kreisverwaltung erfolgt oder beantragt ist, anhand der dort vorliegenden Unterlagen zur Hörstörung.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bitte wenden Sie sich bezüglich der Fristen direkt an den Landschaftsverband.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare