Reisegewerbekarte

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt oder Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.

    Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregisterauszug
    • und detaillierte Angaben über die Art der beabsichtigten Gewerbeausübung.


    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr für die Reisegewerbekarte: 250,- €

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen Ihr Reisegewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Gewerbeausübung anmelden.

  • Bearbeitungsdauer

    Sobald alle Unterlagen vorliegen, kann die Reisegewerbekarte sofort ausgestellt werden.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende