Förderbereich 3: Energie erzeugen

Förderbereich 3: Energie erzeugen

Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel im Förderbereich 3: Energie erzeugen vollständig ausgeschöpft. Alle eingehenden Anträge kommen daher auf eine Warteliste.

Auf dieser Seite finden Sie die konkreten Förderbedingungen, das Antragsformular sowie das Formular für die Einreichung der Nachweise für den Förderbereich 3: Energie erzeugen.

Schema mit den Fördergegenständen aus Förderbereich 3


Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte „Steckersolarmodule“ oder „Balkonkraftwerke“) in Wohneinheiten von Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Gemäß der Verbraucherzentrale NRW werden darunter Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden. Steckersolarmodule sind eine Sonderlösung für Verbraucher:innen, die als Mieter:innen oder Wohnungseigentümer:innen keine Möglichkeit haben, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Wohnhauses zu installieren. Daher richtet sich diese Förderung ausschließlich an Bewohner:innen von Zwei- und Mehrfamilienhäusern.

Ein Zweifamilienhaus besteht aus zwei, ein Mehrfamilienhaus aus mindestens drei Wohneinheiten. Für eine Wohneinheit ist dabei wesentlich, dass die Räume eine von anderen Räumen eindeutig baulich getrennte, in sich abgeschlossene Einheit bilden und einen eigenen Zugang aufweisen. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (zum Beispiel Bad) vorhanden sind.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, zweckgebundenen Zuschusses nach Erwerb und Montage der Anlage. Die Höhe des Zuschusses beträgt 250 € pro Modul für maximal zwei Module. Der Zuschuss darf maximal 60 % der Anschaffungskosten betragen. Andernfalls wird der Zuschuss anteilig reduziert. Hierzu zählen auch die Kosten für etwaiges Montagematerial. Installationskosten zählen hingegen nicht zu den Anschaffungskosten.

Förderbedingungen

Gefördert werden Steckersolarmodule (oder auch „Balkonkraftwerk“), die…

  • ausschließlich privat genutzt werden,
  • über einen Wielandstecker verfügen und in eine vom Fachbetrieb verbaute Einspeisesteckdose direkt in das Hausnetz einspeisen,
  • mit einem Wechselrichter ausgestattet sind, dessen Anschlussleistung 600 Watt nicht übersteigt oder auf diese Leistung gedrosselt wurde,
  • ordnungsgemäß unterhalten und mindestens für eine Dauer von fünf Jahren betrieben werden,
  • die gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) erfüllen.
  • nach Westen, Süden oder Osten ausgerichtet und weitestgehend frei von Verschattung (durch Vegetation, Gebäude etc.) sind.

! Je Wohneinheit können maximal zwei Module (das heißt insgesamt eine Anlage mit einer maximalen Leistung von 600 Watt) gefördert werden.

Förderungsausschlüsse

Nicht förderfähig sind:

  • Geräte, welche vor der Bewilligung des Antrags angeschafft wurden.
  • Geräte, die nicht ausschließlich privat genutzt werden.
  • Geräte, die an einem ungeeigneten Standort montiert bzw. aufgestellt werden. Das sind Standorte, die von einem Großteil der täglichen direkten Sonneneinstrahlung nicht erreicht werden. Das ist der Fall bei Modulen, die nach Norden, Nordosten oder Nordwesten ausgerichtet und/oder (beispielsweise durch Gebäude, Vegetation) verschattet sind.
  • Umsetzungsorte, denen planungs- oder baurechtliche Belange oder der Denkmalschutz entgegenstehen.
  • Geräte für Einfamilienhäuser.
  • Geräte an ausschließlich gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen.

Nachweise (nach Bewilligung)

Erforderliche Nachweise für diesen Fördergegenstand sind:

  • Foto der installierten Module
  • Rechnung (keine Quittung!)
  • bei Mietwohnungen: Einverständniserklärung der Vermieter:in (siehe "Downloads" auf der rechten Seite)
  • Eingangsbestätigung der Anmeldung beim Netzbetreiber (Stadtwerke Gronau) (bei Online-Einreichung: Weiterleitung oder Screenshot der Bestätigungsmail; bei analoger Einreichung: Antrag inklusive Eingangsstempel) (für Link siehe rechts)
  • Bescheinigung der Eintragung im Marktstammdatenregister (für Link siehe rechts)


Schritt für Schritt zur Förderung:

  1. Überprüfen Sie, dass Ihr Vorhaben den Fördervorgaben entspricht.
  2. Stellen Sie Ihren Antrag mit dem Antragsformular auf dieser Seite. (Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erscheint eine Eingangsbestätigung in einer grünen Hinweisbox oberhalb des Formulars. Sie erhalten keine E-Mail zur Bestätigung.)
  3. Anschließend wird Ihr Antrag geprüft. Dies kann je nach Antragsaufkommen einige Zeit dauern. Wir bitten daher um etwas Geduld. 
  4. Die zuständigen Mitarbeiterinnen prüfen den Antrag und die Verfügbarkeit der Fördermittel. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  5. Innerhalb eines Monats nach Eingang der Bewilligung ist der Kauf durch die digitale Vorlage der Rechnung nachzuweisen. Dies erfolgt über das Nachweisformular. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Sie insgesamt drei Monate Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
  6. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung der für den Fördergegenstand vorzulegenden Nachweise auf Grundlage des Bewilligungsbescheides durch die Stadt Gronau.


Antragsformular

Verwenden Sie dieses Formular, um einen Antrag zu stellen. Zur Einreichung von Nachweisen verwenden Sie bitte das Formular weiter unten auf dieser Seite.

https://formulare.kaaw.de/findform?shortname=Foerderung_Solarmodu&formtecid=8&areashortname=StadtGronau

Nachweisformular 

Verwenden Sie dieses Formular, um Nachweise einzureichen. Hierzu müssen Sie bereits einen Antrag eingereicht haben und dieser muss bereits bewilligt worden sein. Um erstmalig einen Antrag auf Förderung einzureichen, verwenden Sie bitte das Formular oben.

Bitte achten Sie darauf die Dateien möglichst als .pdf oder .jpg zu verschicken. Bei Excel- und Worddateien ist das Format .xlsx und .docx zu verwenden. Bei anderen Dateiformaten besteht die Gefahr, dass Ihre Nachwise aus Sicherheitsgründen in der Quarantäne landen.

https://formulare.kaaw.de/findform?shortname=nachw_foerdera_ener&formtecid=8&areashortname=StadtGronau


Hinweise zum Datenschutz

Die im Rahmen des Förderprogrammes erhobenen Daten werden bei der Stadt Gronau unter Beachtung der EU-DSGVO erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.